Kosten

Honorar
Die Kosten für eine Einheit (60 Min.) betragen 80 €. Wenn 90 Min. erforderlich sein sollten, wird das Honorar entsprechend angeglichen.
Das Honorar wird i.d.R. monatlich fällig und Sie erhalten eine Quittung. Auf Wunsch  wird auch eine Rechnung über die Gesamtkosten zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Für Studenten, Arbeitslose und Menschen in schwierigen finanziellen Situationen bieten wir ein soziales Honorar an. Bitte sprechen Sie uns darauf an. Wir werden eine individuelle Lösung finden.

Kostenübernahme

Je nach Art und Umfang der Leistungen besteht die Möglichkeit der  Übernahme durch die zuständigen Kostenträger. In der Regel geschieht das im Rahmen des persönlichen Budgets (SGB IX BudgetV) auf Basis der folgenden Rechtsgrundlagen:

 Eingliederungshilfe/
Persönliche Budgets
Kinder /Jugendliche: Sozialamt
junge Erwachsene/Erwachsene : LWL

 §§ 55 (2) und 56 (1) SGB IX

 Eingliederungshilfe §§§ 39, 40, 46 nach SGB XII

 § 45 (a, b) SGB XI – Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen - Abrechnung über Pflegekassen
Pflegegeld nach § 37 SGB XI – bei häuslicher Pflege

Häusliche Ersatzpflege nach § 39 SGB XI – Pflegevertretung/Ersatzpflege/Verhinderungspflege 
Maßnahmen Hilfe zur Erziehung nach § 27 (1,2) SGB VIII 



Es besteht auch die Möglichkeit, Therapiekosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich bei Ihrem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt. 

Ist die Bereitschaft für Hausbesuche erforderlich?

Nein, allerdings wird es empfohlen, da Hausbesuche unter anderem dazu dienen sich ein Bild der vorliegenden Situation zu verschaffen, sowie beurteilen zu können, in welchem Bereich Unterstützung, Begleitung oder Beratung erforderlich ist. Verhalten und Systeme innerhalb der Familie werden meist erst in einem geschützten Rahmen sichtbar. Ist dies jedoch nicht erwünscht bieten sich weitere räumliche Angebote in der Praxis.

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Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular.